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Finanzlexikon: deutsche-bundesbank

deutsche-bundesbank

Die Deutsche Bundesbank ist die Zentralbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie wurde durch das Bundesbankgesetz vom 26. Juli 1957 gegründet und nahm am 1. August 1957 ihre Arbeit auf. Damit war sie Nachfolgerin der Bank Deutscher Länder und von 1950 bis 2001 für die Geldausgabe in Deutschland verantwortlich. Mit der Einführung des Euro ging die Geldverwaltung an die Europäische Zentralbank (EZB) über.

Die Deutsche Bundesbank besteht jedoch weiter. Ihre neuen Aufgaben wurden mit dem 7. Gesetz zur Änderung des "Gesetzes über die Deutsche Bundesbank" vom 30. April 2002 neu festgelegt. Sie wirkt bei der Erfüllung der Aufgaben des Eurosystems ESZB mit dem Ziel der Preisstabilität mit.

Sie unterhält in den Bundesländern neun Hauptverwaltungen. Sie hat in ihren 66 Filialen (ehemalige Landeszentralbanken) ca. 15.900 Mitarbeiter. Bis Ende 2007 sollen 21 Filialen und 4.730 Arbeitsplätze abgebaut werden. Die Filialen stehen den Banken und den öffentlichen Verwaltungen für die Bargeldversorgung und die Abwicklung des bargeldlosen Zahlungsverkehrs zur Verfügung.

Privatpersonen können in den Filialen unbegrenzt DM-Banknoten und -Münzen gebührenfrei in Euro umtauschen.

Die Bundesbank hat ihren Sitz in Frankfurt am Main. An der Spitze der Bank steht der Vorstand mit einem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und 6 weiteren Mitgliedern.

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